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Wie Lange Darf Man Samstags Mit Der Motorsäge Arbeiten

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Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Hallo,
ich mache z.Zt. Brennholz für mein Nebengewerbe im Staatswald (Hessen).
Habe um 16 Uhr die Bekanntschaft mit dem Jagdpächter gemacht und einen Anschiss bekommen, weil ich noch mit der Motorsäge gearbeitet habe.
Wie ist denn die Regelung / Wie lange darf man abends arbeiten?
Er meinte auch es gäbe einen Unterschied zwischen Gewerbe und Selbstwerber. Stimmt das?
Ich bin nicht großartig darauf eingegangen, da ich sowiso nach Hause musste.

Zuletzt geändert von Falke am Sa Nov 29, 2014 17:55, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Thementitel präzisiert - im eigenen Wald arbeite ich jetzt aber auch nicht nach 16:00 Uhr. Zu dunkel!

bauprofi
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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon Florian1980 » Sa Nov 29, 2014 18:08

bauprofi hat geschrieben:Ich bin nicht großartig darauf eingegangen, da ich sowiso nach Hause musste.

Das hast Du richtig gemacht ;)

Ich denk mal, der wollte in der nähe deines Holzes ansitzen.

Florian1980
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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon Schorse » Sa Nov 29, 2014 18:49

Ein Jäger ist ein ganz kleines Licht, der hat absolut gar nix zu melden.
Beim Förster ist das was anderes, der hat hoheitliche Aufgaben. Manche sind vergleichbar von höherem Rang als ein einfacher Polizist.

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Schorse
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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon beihei » Sa Nov 29, 2014 19:31

also ich sage mal so, Ich weiß es nicht . Mir wurden aber auch noch keine Vorschriften gemacht ( NRW- Forst). Aber mein Verstand sagt mir -solange bis es dunkel wird und dann fahre ich eh freiwillig . Mein Förster kann bestimmen was ich tun darf und was ich nicht tun darf, dazu kamen aber bisher auch keine Hinweise. Also wenn diesbezüglich nichts in den " Rechten und Pflichten" vermerkt ist, würde ich das mit dem Förster klären. Dann hält man sich daran und wenn der Jagdpächter weiterhin unzufrieden ist, einen Hinweis zu geben das mit dem Förster zu klären.Es macht wenig Sinn gegenüber dem Jagdpächter " auf Krawall gebürstet zu sein".

Schönen Abend

Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück. Das Kannste schon so machen, aber dann isses halt Kacke. Kein Zweifel - Eifel

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beihei
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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon Obelix » Sa Nov 29, 2014 19:50

bauprofi hat geschrieben: ... Habe um 16 Uhr die Bekanntschaft mit dem Jagdpächter gemacht und einen Anschiss bekommen, weil ich noch mit der Motorsäge gearbeitet habe. ...

Ja, da ist ein gestresster, zeitknapper Großverdiener, der vermutlich über 200 km angereist oder besser angerast ist, um zu jagen und von seiner Alten weg zu sein.
Dann hat er sich darüber geärgert, dass er nicht bedacht hat, das es noch andere Menschen im Wald gibt.

bauprofi hat geschrieben: ... Wie ist denn die Regelung / Wie lange darf man abends arbeiten? ...

Meiner Kenntnis nach gibt es da keine feste Regelung.
Von der Begrifflichkeit der "Jagdstörung" habe ich schon gehört. Diese zielt aber eher darauf ab, dass man grundlos im Wald ist bzw. die Störungsabsicht im Vordergrund steht.

bauprofi hat geschrieben: ... Er meinte auch es gäbe einen Unterschied zwischen Gewerbe und Selbstwerber. Stimmt das? ...

M.E. vollkommener Quatsch.

bauprofi hat geschrieben: ... Ich bin nicht großartig darauf eingegangen, da ich sowiso nach Hause musste.

Sehr weise.

Bringt nichts, sich mit so einem anzulegen. Dem ist die Galle übergelaufen wegen seiner eigenen Dummheit, was er aber nie zugeben wird.

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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon yogibaer » Sa Nov 29, 2014 19:55

Auch der Samstag ist zumindest in Deutschland immer noch ein Werktag, d. h. man darf vom Arbeitszeitgesetz her von 0.00Uhr - 23.59Uhr arbeiten.
Aber es gibt noch Verordnungen die bestimmte Tätigkeiten ausschließen, dazu gehört das Arbeiten mit der Kettensäge bei Dunkelheit (gefährliche Maschinen). Außerdem ist unter Umständen die Verordnung der Ruhezeiten zu beachten, die Landes- und Gemeindeintern geregelt sind.
Gruß Yogi

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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon Obelix » Sa Nov 29, 2014 20:03

Schorse hat geschrieben:Ein Jäger ist ein ganz kleines Licht, ...

Nöh, der tarnt sich nur gut.

Schorse hat geschrieben: ... der hat absolut gar nix zu melden. ...

Da wäre ich sehr vorsichtig. Jäger sind i.d.R. Personen, die sehr gut verdienen, ansonsten könnten sie sich die Jagd nicht leisten. Verdienen tut man aber nur sehr gut, wenn man in einem Job sehr gut ist und sich durchsetzen kann. Also, ich würde mich mit einem Jäger nicht anlegen, da der, selbst wenn ich im Recht bin, dass nicht auf sich beruhen lassen wird und mir hinten herum auf einer anderen Ebene bei Gelegenheit richtig einen verpassen wird.

Zuletzt geändert von Obelix am Sa Nov 29, 2014 20:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon AP_70 » Sa Nov 29, 2014 20:07

Obelix hat geschrieben:

Schorse hat geschrieben:Ein Jäger ist ein ganz kleines Licht, ...

Nöh, der tarnt sich nur gut.

Schorse hat geschrieben: ... der hat absolut gar nix zu melden. ...

Da wäre ich sehr vorsichtig. Jäger sind i.d.R. Personen, die sehr gut verdienen, ansonsten könnten sie sich die Jagd nicht leisten. Verdienen tut man aber nur sehr gut, wenn man in einem Job sehr gut ist und sich durchsetzen kann. Also, ich würde mich mit einem Jäger nicht anlegen, da der, selbst wenn ich im Recht bin, dass sich nicht auf sich beruhen lassen wird und mir hinten herum auf einer anderen Ebene bei Gelegenheit richtig einen verpassen wird.

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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon Vogesenblitz » Sa Nov 29, 2014 20:13

bauprofi hat geschrieben:Hallo,
ich mache z.Zt. Brennholz für mein Nebengewerbe im Staatswald (Hessen).
Habe um 16 Uhr die Bekanntschaft mit dem Jagdpächter gemacht und einen Anschiss bekommen, weil ich noch mit der Motorsäge gearbeitet habe.
Wie ist denn die Regelung / Wie lange darf man abends arbeiten?
Er meinte auch es gäbe einen Unterschied zwischen Gewerbe und Selbstwerber. Stimmt das?
Ich bin nicht großartig darauf eingegangen, da ich sowiso nach Hause musste.

Hallo zusammen

Um es kurz zu machen: Der Jagdpächter hat Recht. :klug:

Bei Hessen-Forst ist die Sache für Selbstwerber klipp und klar geregelt, dass an Sonn- und Feiertagen sowie ab einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Wald nicht gearbeitet werden darf.
Bekommt bei uns jeder gesagt und zusätzlich steht es auf dem Berechtigungsschein, der mit zu führen ist.

Und selbstverständlich gelten für die gewerblichen Holzmacher andere Regeln. :D
Das ist aber auch jedem klar, der ein ganz wenig Ahnung von der Materie hat.

Wenn ich dann so einen Proletenmist von Obelix lese komme ich zum Entschluss, dass er in seiner Aussage (......Dem ist die Galle übergelaufen wegen seiner eigenen Dummheit, was er aber nie zugeben wird...) evtl.von sich selber spricht.

Dennoch viele Grüße an alle :prost:

Zuletzt geändert von Vogesenblitz am Sa Nov 29, 2014 20:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon thoka1 » Sa Nov 29, 2014 20:15

Ich hab auch schon mal mit nem jagtpächter so ein problem. Der kam am sa um 14 uhr und hat mir erzählt das ich den Wald nun verlassen solle da er heut noch jagen will. Auf reh. Was er ja bekanntlich nur bei tageslicht darf. Nachdem ich wusste das er bei uns die jagt eh verliert hab ich ihm gesagt "ok, wollt eh noch 4 ha Senf am Waldrand mulchen" und bin gegangen☺ dann is er voll ausgeflippt weil am sa drauf treibjagt ist. Ich also los und den mulcher geholt. An jagen War für ihn an dem tag nicht mehr zu denken☺ und dann stand auch noch die Polizei da. Denen hab ich das dann erzählt und daraufhin musste der Jäger im Revier antanzen. Ach ja und bei der treibjagt hatte er auch keinen erfolg. Der neue Jäger spricht sich immer mit uns ab und dann is das ok.

MFG thoka

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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon Obelix » Sa Nov 29, 2014 20:24

Vogesenblitz hat geschrieben: Um es kurz zu machen: Der Jagdpächter hat Recht. :klug:

Bei Hessen-Forst ist die Sache für Selbstwerber klipp und klar geregelt, dass an Sonn- und Feiertagen sowie ab einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Wald nicht gearbeitet werden darf.
Bekommt bei uns jeder gesagt und zusätzlich steht es auf dem Berechtigungsschein, der mit zu führen ist.

Und selbstverständlich gelten für die gewerblichen Holzmacher andere Regeln. :D
Das ist aber auch jedem klar, der ein ganz wenig Ahnung von der Materie hat.
...

Durch die Förster-Brille habe ich es natürlich nicht gesehen. Staat regelt immer alles.

Wenn User "Bauprofi" bei mir im Privatwald gewesen wäre, sähe es doch anders aus?

Ansonsten müsste ich meinen Brennholzmachern und meinen gewerblichen Holzmachern diesbezüglich Vorschriften machen. Davon habe ich noch nichts gehört.

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Re: Wie lange darf man im (Staats-)Wald arbeiten - Samstags

Beitragvon Ugruza » Sa Nov 29, 2014 21:12

Also ich kann bei dem Thema (wie bei vielen anderen Themen auch) nur sagen: miteinander reden kann einem viel Ärger vom Hals halten. Wenn provoziert wird, folgt irgendwann meist die Retourkutsche - wenn ich es vorher weiß, mach ich halt früher Feierabend oder fang später an dort wie auch immer. Ist doch alles kein Problem. Wenn ich dann auch meine Anliegen in netter Art und Weise vorbringe - werde ich vermutlich auch auf Verständnis stoßen. Ganz egal wer jetzt nach welchem Paragraphen um welche Minutengenaue Uhrzeit zu gehen hätte.

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